Bayern: Frist für Grundsteuererklärung bis Ende April 2023 verlängert

Knapp ein Drittel aller Grundsteuererklärungen in Bayern fehlt noch. Nun hat Bayerns Finanzminister Albert Füracker überraschend eine weitere Fristverlängerung verkündet. 

 

Grundstückseigentümer in Bayern haben für die Abgabe der neuen Grundsteuererklärung überraschend drei Monate länger Zeit. Die Staatsregierung verlängerte die Abgabefrist am Dienstag quasi in letzter Minute und in einem bundesweiten Alleingang noch einmal bis Ende April. „Wir wollen damit noch einmal Entlastung geben, für die steuerberatenden Berufe insbesondere“, sagte Albert Füracker (CSU) , Bayerns Finanzminister. Man wolle niemanden ärgern, sondern man wolle das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen.
 

Füracker: „In der Zeit können es jetzt alle schaffen“

„Ich sehe für niemanden einen Nachteil, wenn man diese drei Monate nochmal gibt“, sagte der Minister. Er betonte aber auch: „In der Zeit können es jetzt alle schaffen. Der 30. April ist dann die Deadline.“ Bayern reagierte damit auf die bis zuletzt schleppende Abgabe der Erklärungen. Zuletzt fehlten im Freistaat noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer - wobei die Quoten bundesweit überall recht ähnlich sind. Bis einschließlich Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Finanzministerium am Dienstag mitteilte.

Bundesweit fehlende Grundsteuererklärungen

Andere Bundesländer bleiben aber bei der aktuellen Abgabefrist der Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023. Laut Bundesfinanzministerium sind bis zum Montag bundesweit etwa 71 Prozent der insgesamt erwarteten Erklärungen eingegangen. Bei einer ausbleibenden Erklärung können die Finanzämter ein Zwangsgeld androhen - und dann in einem weiteren Schritt festsetzen. Für beides würden die Behörden Fristen setzen. Es ist das letzte Mittel, um den Steuerpflichtigen zur Abgabe der Erklärung zu zwingen. Außerdem können die Behörden einen Verspätungszuschlag fordern - beispielsweise 25 Euro pro angefangenen Monat der Verspätung. Allerdings wollen die meisten Bundesländer vorerst auf Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld verzichten. Die Steuerbehörden haben signalisiert, dass sie zunächst Erinnerungsschreiben versenden.

Die neue Grundsteuer-Berechnung soll von 2025 an gelten.

 

02.02.2023;

Bildquelle: Albert Füracker, © Bayerisches Staatsministerium f. Finanzen